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Interessenbekundungsverfahren Neuverpachtung Bürgerhaus

Interessenbekundungsverfahren Neuverpachtung Bürgerhaus

Die Ortsgemeinde Jockgrim sucht zum 01.05.2023 einen neuen Pächter für das Bürgerhaus in Jockgrim. Unter Beachtung bestimmter Vorgaben können Sie Ihr Konzept einreichen. Die Vorgaben entnehmen Sie bitte der Information zum Interessensbekundungsverfahren.