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Neues Betreuungsrecht und Vorsorgemappe

Neues Betreuungsrecht seit 01.01.2023:
Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Wir alle möchten vorsorgen und daher ist es wichtig rechtzeitig Entscheidungen für den Notfall sei es durch Unfall oder Krankheit zu treffen.
Am 01.01.2023 hat sich das Betreuungsrecht völlig geändert. Die bisher geltenden Regelungen der §§ 1889 bis 1921 BGB sind entfallen und das neue Betreuungsrecht ist jetzt ab den §§§ 1814 ff BGB geregelt.
Die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde im Landkreis Germersheim bieten aus diesem Grund für Interessierte zwei Veranstaltungen mit folgenden Themen an:
Welche Verbesserungen bringt das neue Betreuungsrecht ab 1. Januar 2023?
Erläuterung der folgenden Schlagworte:

  • mehr Selbstbestimmung
  • Wünsche als Maßstab für Aufsicht und Kontrolle
  • Rechtliche Betreuung nur, wenn andere Hilfen nicht ausreichen
  • Neuer Mindeststandard für die Eignung und Qualifikation beruflicher Betreuer
  • Mehr Unterstützung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer“
  • Ehegattenvertretungsrecht

Montag, den 06.02.2023 um 19:00 Uhr
Kreisaula Germersheim, Eingang Ritter-von-Schmauß-Str.
Parkmöglichkeiten: Parkplatz am Grabenwehr

oder

Montag, den 27.02.2023 um 19:00 Uhr
Festhalle in Wörth, kleiner Saal, Am Festplatz1a in Wörth

Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Vorsorgemappe in Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim hat im Jubiläumsjahr „50 Jahre Verbandsgemeinde Jockgrim“ eine Vorsorgemappe herausgegeben. Die Mappe enthält wichtige Formulare für die persönliche Vorsorge direkt zum Ausfüllen. Angehörige und Vertraute haben damit im Notfall klare Handlungs-anweisungen und die notwendigen Informationen, um im Sinne von Betroffenen in einer Notsituation handeln zu können.

Die Vorsorgemappe ist in der Verbandsgemeindeverwaltung, in den Rathäusern der Ortsgemeinden und im Familienbüro kostenlos erhältlich.