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Offenlage 23.10.2023-22.11.2023: Ausweisung Gewerbegebiet kleinflächiger Einzelhandel

Offenlage 23.10.2023-22.11.2023: Ausweisung Gewerbegebiet kleinflächiger Einzelhandel

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Neupotz
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes (kleinflächiger Einzelhandel) im Bereich der K6 und dem Baugebiet Hardtwald, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neupotz hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 den Annahme- und Freigabebeschluss für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes “Kleinflächiger Einzelhandel“, gem. § 3 Abs. 2 gefasst.

Der Entwurfsplan mit Begründung und Umweltbericht, den Textlichen Festsetzungen, dem Schalltechnischen Gutachten, der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung, der Entwässerungstechnischen Voruntersuchung, der Orientierenden Baugrunderkundung und der Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes, der Wasserhaushaltsbilanz, der Kampfmittelfreigabe, und der Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt und Absatzforschung und der Abwägungssynopse zu den frühzeitigen Beteiligungen von 2023 und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 23.10.2023 bis einschließlich 22.11.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstr. 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden von Mo. – Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 Uhr – 16:00 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 07271-599-150 oder unter der E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-jockgrim.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Detailabgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplanauszug, der Bestandteil der Abgrenzung ist.