Offenlage 30.01.2023-02.03.2023: Kommunaler Holzlagerplatz
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Jockgrim:Aufstellung eines Bebauungsplanes im östlichen Bereich der Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe, Fl.St.Nr.:7930
Mit der Zweckbestimmung “Kommunaler Holzlagerplatz“,
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der v.g. Entwurfsplan mit Begründung und den textlichen Festsetzungen
liegt in der Zeit
vom 30. Januar 2023 bis einschließlich 02. März 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, Abteilung Bauliche Infrastruktur, Zimmer 107, während der Dienststunden Mo. - Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mo. zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr und Do. 14:00 – 16:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes
“Kommunaler Holzlagerplatz“ ergeben sich aus dem nachfolgend beigefügten Planauszug, der Bestandteil der Veröffentlichung ist.