Gartenwasserzähler
Volltext
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden.
Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen.
Absetzung von Wassermengen bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren - Installation und Eichung von Gartenwasserzählern
Sie möchten einen privaten Gartenzähler zur Ermittlung von Wassermengen, die nicht in die Kanalisation gelangen, installieren lassen?
Dann müssen Sie folgendes beachten:
- Die Messeinrichtung muss den Bestimmungen des Eichgesetzes nach § 37 MessEG entsprechen
- Bedenken Sie, dass mit der Installation des Gartenzählers der Nachlass des 10%-igen Abzugs für nicht eingeleitetes Schmutzwasser gemäß §19 Abs. 5 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung entfällt
- Die Verbandsgemeinde behält sich vor, den Einbau vor Ort zu überprüfen
Um die Bestimmuingen des Eichgesetzes zu überprüfen, bitten wir Sie nachfolgendes Formular, nach der Installation des Zählers, auszufüllen und unterschrieben per Post oder per E-Mail an uns zurück zu senden.
Hinweise (Besonderheiten)
Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.