Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

Volltext

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen. Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)