Bauliche Infrastruktur
Untere Buchstraße 22
76751 Jockgrim
Zuständig für 49 Dienstleistungen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Barrierefreiheit
- Bauaufsichtliche Zustimmung
- Bauaufsichtliche Zustimmung Erteilung
- Bauberatung erhalten
- Baugenehmigung/ Bauantrag
- Baugenehmigung: vereinfachtes Genehmigungsverfahren
- Baulandkataster Informationen erhalten
- Bauleitplanung
- Baumfällgenehmigung beantragen für geschützte Landschaftsbestandteile
- Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
- Baumkontrolle und Baumpflege
- Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage
- Bauvorhaben Vorankündigung
- Bebauungsplan
- Dorferneuerung: kommunale Förderung
- Dorferneuerung: private Förderung
- Entwässerungsgenehmigung
- Flächennutzungsplan
- Flächennutzungsplan ändern
- Flächennutzungsplan aufheben
- Flächennutzungsplan aufstellen
- Flächennutzungsplan Auskunft erhalten
- Flächennutzungsplan ergänzen
- Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
- Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt im Rahmen des Marktanreizprogramms beantragen
- Gebäudeerhaltung Bescheinigung beantragen für Steuervergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Gewerbegrundstücke
- Hausnummernvergabe
- Heizölanlage
- Kanalpläne
- Kanalstörung melden
- Kleingarten pachten
- Kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände kaufen
- Kommunales Gebäudemanagement
- Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland
- Öffentliche Grünflächen
- Öffentliches Baunachbarrecht
- Solarkataster/ Solardachkataster
- Spielplätze
- Städtische Wohnungen - Wohnungssuche
- Städtischen Parkplatz anmieten
- Straßenbeleuchtungsstörung
- Straßennamenvergabe
- Straßenschäden/Gehwegschäden
- Teilbaugenehmigung beantragen
- Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen