Inhalt

Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz

Vorbemerkung

Eine Gestattung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn aus besonderem Anlass eine Bewirtung mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt und bei dieser Gelegenheit alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.

Keine Gestattung wird hingegen benötigt, wenn lediglich

  • alkoholfreie Getränke
  • unentgeltliche Kostproben
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreicht werden.

Die Gestattung ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde zu beantragen.
Dem Veranstalter wird empfohlen –soweit erforderlich– spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit dem Ordnungsamt und gegebenenfalls mit der zuständigen Polizeiinspektion in Wörth in einer gemeinsamen Besprechung die ordnungs- und verkehrspolizeilichen Sicherheitsfragen abzuklären.


Antragssteller / Inhaber

Veranstaltung

Veranstaltungsraum













Art der Veranstaltung












Bei Veranstaltungen mit Musik ist der Lärmschutz zu beachten. Hier bedarf es einer gesonderten Genehmigung. Hier gelangen Sie zu dem Formular Nachtruhe / Tonwiedergabe (§§ 4, 6 LImSchG): Ausnahmegenehmigung beantragen.
Zeit

Bitte um genaue Angabe der Uhrzeiten von Beginn und Ende je Kalendertag.

Lebensmittel

Wir benötigen von Ihnen die Informationen welche Lebensmittel abgegeben werden, wo und wer hergestellt hat.

Jugendschutz














Sicherheitsdienst

Die von dem Sicherheitsdienst eingesetzten Personen müssen eine Zulassung nach § 34a Gewerbeordnung nachweisen.

Wenn Sie keine professionellen oder keine nicht professionellen Sicherheitskräfte einsetzen, tragen Sie in den entsprechenden Feldern bitte ein Minus (-) ein.

Werbung

Die Werbung für die Veranstaltung erfolgt mittels








Dokumente / Nachweise (optional)


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Datenschutzhinweise



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