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Grundsteuer, Umstellung auf Sonderfälligkeit

Neuer Eigentümer

Bisheriger Eigentümer

Daten zum Objekt

Umschreibung

Rechtslage

Nach § 10 und § 17 Grundsteuergesetz bleibt der Verkäufer im dem Jahr des Verkaufs noch steuerpflichtig. Eine Änderung erfolgt durch Bescheid vom Finanzamt zum folgenden 01. Januar nach Abschluss des Verfahrens.
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit ab Notartermin von ca. 6-8 Monaten.

In vielen Fällen vereinbaren Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag (privatrechtlich) eine sofortige Übernahme der fälligen Steuern.

Serviceangebot

Wir bieten Ihnen als Service an, die Änderung der Bescheide bereits zu dem Nutzungsübergang zum folgenden Monatsbeginn vorzunehmen. Danach erhalten Käufer / Verkäufer eine entsprechend Information über den theoretisch zu zahlenden Betrag für den bestimmten Zeitraum.
Diese Änderung kann aber nur vom Käufer veranlasst werden!
Vom Verkäufer eingehende Anträge werden aus den o.g. Gründen sofort abgelehnt. Weiterhin wird diese Vereinbarung bei Widerspruch oder nicht rechtzeitiger Zahlung nichtig.

Auftrag zur Umschreibung

Unterlagen (optional)


Datenschutzhinweise



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