Gleichstellungsstelle
Walter Zirker ist Gleichstellungsbeauftragter der VG Jockgrim
Walter Zirker aus Jockgrim wurde im Rahmen der Sitzung des Verbandsgemeinderats am 30.09.2024 zum ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Jockgrim gewählt. Der Verbandsgemeinderat hatte im Frühjahr 2022 beschlossen, die 2004 eingerichtete Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde künftig auf ehrenamtlicher Basis weiter zu führen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderats vom 31.01.2023 wurde Heidi Gruber für den Rest der Wahlperiode 2019-2024 zur Gleichstellungsbeauftragten gewählt. Die Amtszeit ist an die Wahlperiode des Verbandgemeinderats geknüpft. Heidi Gruber stand für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Auf den Aufruf der Verbandsgemeindeverwaltung hin hatte sich Walter Zirker als einziger Bewerber für das Amt zur Verfügung gestellt.
Bürgermeister Karl Dieter Wünstel freut sich, dass die Gleichstellungstelle mit Walter Zirker wiederbesetzt werden konnte: „Frauen sind in der Praxis oft noch gegenüber Männern benachteiligt. Die Gleichstellungsstelle soll Hilfestellung bei der Verbesserung ihrer sozialen und beruflichen Situation geben. Ich bin zuversichtlich, dass Walter Zirker sich auch aufgrund seiner langjährigen beruflichen und ehrenamtlichen Erfahrung im Personalbereich motiviert und kompetent für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Verbandsgemeinde Jockgrim einsetzen wird.“
Walter Zirker sieht das Amt des Gleichstellungsbeauftragen nach eigenen Worten als Ehrenamt mit einer hohen sozialen Verantwortung, der er sich gerne stellen möchte. Die Fragen der Gleichstellung begleiten ihn schon sehr viele Jahre lang in unterschiedlichen Bereichen. Er war über 20 Jahre Personalratsvorsitzender und stellvertretender Hauptpersonalratsvorsitzender der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und des Umweltministerium Baden-Württemberg. Bei der Gewerkschaft Verdi war er Fachbereichsleiter. Bis zum 01.10.2024 hat er sich ehrenamtlich als Arbeitsrichter engagiert. Darüber hinaus hat er sich als Mitglied der großen Tarifkommission TÜV Bund über Jahre hinweg für die Gleichberechtigung von Frauen eingesetzt. Er war zusätzlich auch Referent im Bereich Betriebsverfassungsgesetz und Landespersonalvertretungsgesetz.
Kontakt:
E-Mail: gleichstellung@vg-jockgrim.de
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Warum Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gemeinde ist per Grundgesetz und Gemeindeordnung gesetzlich verpflichtet, die Gleichberechtigung zu fördern:
1949 wurde erstmals in Deutschland die Gleichberechtigung ein Verfassungsauftrag. Im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
In der Gemeindeordnung hat das Land Rheinland-Pfalz gesetzlich festgelegt, dass dieser Verfassungsauftrag eine Aufgabe der Gemeinden ist und in Form einer Gleichstellungsstelle oder durch vergleichbare Maßnahmen ausgeführt werden soll.
Der Verbandsgemeinderat hat sich am 11.7.2022 für eine ehrenamtliche Tätigkeit entschieden. Gleichstellungsbeauftragte sind dem Bürgermeister direkt unterstellt.
Welche Themen haben Gleichstellungsbeauftragte?
Gleichstellungsbeauftragte können Sie bei gleichstellungsrelevanten Themen und Fragen ansprechen. Zum Beispiel:
- Unterstützung, Rat und Auskunft wünschen: Gewalt gegen Frauen, Männer und Kinder, Fragen rund um Elternschaft und Kinder, Beruf und Weiterbildung
- Kontakte suchen: zu anderen Frauen- und Männergruppen, Verbänden oder Einrichtungen,
- Ideen und Anregungen für eine sinnvolle Umsetzung der Gleichstellung haben
- Konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge rund um die Gleichstellung weitergeben möchten
Was sind die Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz?
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle zählen insbesondere
- Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter,
- Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen,
- Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen, insbesondere zur Verwirklichung des Verfassungsauftrags zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, aber ebenso mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen,
- Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung der Geschlechter zuständigen Stellen des Kreises und des Landes,
- Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit.
Rechtsgrundlage:
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Rheinland-Pfalz (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
- Gemeindeordnung
Gleichberechtigung / Gleichstellung
Gleichstellung geht davon aus, dass es reale Unterschiede gibt, die es mit Hilfe staatlicher (Zwangs-) Maßnahmen zu beseitigen gilt, um (statistisch) gleiche Ergebnisse zu erreichen.