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Weitere Bekanntmachungen

Entwurf der Haushaltssatzung 2026: OG Rheinzabern

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Gemeinderat Rheinzabern zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Zimmer 010, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Rheinzabern am 27.01.2026 zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.haushalt.vg-jockgrim.de zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim,

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, an die Ortsbürgermeisterin oder elektronisch an haushalt@vg-jockgrim.de einzureichen. Der Gemeinderat Rheinzabern wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Rheinzabern, 09.01.2026
Gez.
Sabrina Welker
Ortsbürgermeisterin



Entwurf der Haushaltssatzung 2026: OG Neupotz

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Zimmer 010, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. 
  2. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.haushalt.vg-jockgrim.de zur Einsichtnahme bereit.
  3. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Neupotz oder elektronisch an haushalt@vg-jockgrim.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Neupotz, 05.01.2026

Gez.
Stefan Gehrlein    
Ortsbürgermeister




Entwurf der Haushaltssatzung 2026: OG Jockgrim

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Zimmer 009, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. 
  2. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.haushalt.vg-jockgrim.de zur Einsichtnahme bereit.
  3. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Jockgrim oder elektronisch an haushalt@vg-jockgrim.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Jockgrim, 05.01.2026
Gez.
German Guttenbacher    
Ortsbürgermeister




Entwurf der Haushaltssatzung 2026: OG Hatzenbühl

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hatzenbühl

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Zimmer 010, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. 
  2. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.haushalt.vg-jockgrim.de zur Einsichtnahme bereit.
  3. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 Jockgrim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Hatzenbühl oder elektronisch an haushalt@vg-jockgrim.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Hatzenbühl, 12.12.2025

Gez.
Steffen Scherer
Ortsbürgermeister