Personalausweis Statusabfrage
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Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz