Personalausweis Informationserteilung
Volltext
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Ansprechpunkt
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Erforderliche Unterlagen
Keine.
Kosten
Keine.