Personalausweis Informationserteilung

Volltext

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

Ansprechpunkt

An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Keine.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)