Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen

Volltext

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, wird grundsätzlich in dem betreffenden Land beurkundet.

Sie können den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das heißt, dass der Sterbefall auch in ein deutsches Sterberegister eingetragen wird.

Eine Nachbeurkundung ist notwendig, wenn Sie weitere Sterbeurkunden in Deutschland nachbestellen wollen.

Die Nachbeurkundung ist möglich für verstorbene Personen:

  • mit deutscher Staatsangehörigkeit
    • mit Inlandswohnsitz
    • ohne Inlandswohnsitz
  • in Deutschland anerkannte Flüchtlinge
  • in Deutschland anerkannte Staatenlose

Zuständig ist das Standesamt, in dem die verstorbene Person zuletzt ihren Wohnsitz hatte. Wenn die verstorbene Person niemals einen Inlandswohnsitz hatte, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

  • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls  die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
  • Sie haben die Möglichkeit, die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

Zuständige Stelle

  • Zuständig für den A ntrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
  • Hatte die verstorbene Person weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
  • Sie sind:
    • Ehepartnerin oder -partner
    • Lebenspartnerin oder -partner
    • Nachkomme
    • Elternteil
    • Person, die ein berechtigtes Interesse an der Nachbeurkundung nachweisen kann

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis
  • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person, gegebenenfalls mit:
    • Übersetzung und
    • Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
    • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • Nachweis über Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, zum Beispiel:
    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ihre Geburtsurkunde
    • Nachweis Ihres berechtigten Interesses
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person

Rechtsgrundlage(n)