Kinderreisepass Ausgabe

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Volltext

Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt,  in der die Ausstellung beantragt wurde.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)