Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

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Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige zu machen.  Unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)