Kinderreisepass Meldung
Volltext
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz ist.